Wohnung in Wien vermieten: Was übernimmt der Makler, und was kostet es?
ImmoLöwin GmbH vermietet Wohnungen in Wien und Niederösterreich im Auftrag der Eigentümer: Wir prüfen den zulässigen Mietzins, erstellen Inserat und Fotos, führen die Besichtigungen, prüfen die Bonität der Interessenten und bereiten den Mietvertrag vor. Ein Honorar fällt nur an, wenn ein Mietvertrag zustande kommt; es wird vorab schriftlich vereinbart und liegt innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenze von drei Bruttomonatsmieten zuzüglich USt.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Mietwohnungen gilt seit 1. Juli 2023 das Bestellerprinzip: Beauftragt der Eigentümer den Makler, zahlt der Eigentümer, nicht der Mieter (§ 17a MaklerG).
- Der Makler darf vom Vermieter höchstens drei Bruttomonatsmieten zuzüglich 20 % USt verlangen.
- Fällig wird das Honorar nur, wenn der Mietvertrag wirksam zustande kommt (§ 7 MaklerG).
- Ob ein freier Mietzins zulässig ist oder das Mietrechtsgesetz Grenzen setzt (Richtwert, Kategorie), hängt von Baujahr, Förderung und Ausstattung ab — das prüfen wir vor dem Inserat.
- Im Inserat sind die gesetzlich vorgeschriebenen Energiekennwerte anzugeben; der Energieausweis ist rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Mieters vorzulegen — also vor einem bindenden Kaufanbot — und nach Vertragsabschluss auszuhändigen.
- Wir vermitteln nur in Österreich und beraten auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch und Englisch.
Was übernimmt der Makler bei der Vermietung?
Der Makler nimmt Ihnen die Arbeit zwischen leerer Wohnung und unterschriebenem Mietvertrag ab. Entscheidend ist dabei weniger das Inserat als zwei Prüfungen: welcher Mietzins rechtlich zulässig ist und ob der Mieter ihn dauerhaft zahlen kann.
| Schritt | Was wir erledigen |
|---|---|
| Mietzins | Prüfung, ob Vollanwendung des Mietrechtsgesetzes, Teilanwendung oder freier Mietzins gilt; Empfehlung für eine marktgerechte und rechtlich haltbare Miete |
| Unterlagen | Energieausweis, Grundriss, Betriebskostenaufstellung, bei Wohnungseigentum Hausordnung |
| Vermarktung | Fotos, Inserat auf den großen Portalen und in unserer Kundenkartei |
| Besichtigungen | Vorauswahl nach Ihren Kriterien, Termine, Führung vor Ort |
| Mieterauswahl | Einkommensnachweise, Arbeitsverhältnis, bei Bedarf Bonitätsauskunft; Sie entscheiden |
| Vertrag | Vorbereitung des Mietvertrags, Kaution, Übergabeprotokoll mit Zählerständen |
Was kostet die Vermietung mit Makler?
Sie zahlen nur, wenn ein Mietvertrag zustande kommt. Die Höhe des Honorars vereinbaren wir vor Beginn schriftlich; gesetzlich zulässig sind vom Vermieter höchstens drei Bruttomonatsmieten zuzüglich 20 % USt.
Für den Mieter ist die Wohnung provisionsfrei. Eine Vereinbarung, die dem Mieter trotzdem eine Provision auferlegt, wäre nach § 17a MaklerG unwirksam. Alle Höchstbeträge im Überblick: Maklerprovision in Österreich.
So läuft die Vermietung ab
Von der Beauftragung bis zur Schlüsselübergabe sind es sechs Schritte:
- Erstgespräch und Besichtigung der Wohnung. Wir sehen uns Zustand, Ausstattung und Unterlagen an.
- Mietzinsprüfung. Wir klären, welche Miete rechtlich zulässig und am Markt erzielbar ist.
- Vermittlungsauftrag. Honorar, Laufzeit und Ihre Kriterien für Mieter halten wir schriftlich fest.
- Inserat und Besichtigungen. Fotos, Inserat, Vorauswahl der Interessenten, Termine.
- Mieterauswahl. Wir legen Ihnen geprüfte Bewerber vor; die Entscheidung treffen Sie.
- Mietvertrag und Übergabe. Vertrag, Kaution, Übergabeprotokoll mit Fotos und Zählerständen.
Welche Miete ist in Wien erlaubt?
Das hängt vom Gebäude ab, nicht vom Markt allein. In Altbauten mit Baubewilligung vor 1945 und in geförderten Bauten gilt in der Regel die Vollanwendung des Mietrechtsgesetzes mit Richtwertmiete; in vielen Neubauten und Eigentumswohnungen in Neubauten ist ein freier Mietzins möglich. Eine zu hohe Miete kann der Mieter noch Jahre später vor der Schlichtungsstelle zurückfordern — deshalb prüfen wir das vor dem Inserat, nicht danach. Aktuelle Richtwerte und Mietpreise: Immobilienpreise Wien.
Sie möchten Ihre Wohnung in Wien oder Niederösterreich vermieten? Schildern Sie uns kurz Lage, Größe und Zustand — wir melden uns mit einer Einschätzung der zulässigen Miete und den nächsten Schritten.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum Stand 03.10.2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Für Ihre konkrete Situation beraten wir Sie persönlich und ziehen, wo nötig, einen Anwalt oder Steuerberater bei.
Häufige Fragen
Wer zahlt den Makler, wenn ich meine Wohnung vermiete?
Der Eigentümer, der den Makler beauftragt. Seit 1. Juli 2023 gilt in Österreich bei Mietwohnungen das Bestellerprinzip; für den Mieter ist eine vom Vermieter beauftragte Wohnung provisionsfrei.
Wie viel Provision darf ein Makler vom Vermieter verlangen?
Höchstens drei Bruttomonatsmieten zuzüglich 20 % USt. Bei ImmoLöwin wird das Honorar vor Beginn schriftlich vereinbart und nur fällig, wenn ein Mietvertrag zustande kommt.
Wann muss ich das Honorar zahlen?
Erst wenn der Mietvertrag wirksam abgeschlossen ist. Findet sich kein Mieter, zahlen Sie nichts.
Wie lange dauert es, eine Wohnung in Wien zu vermieten?
Das hängt von Lage, Zustand und Miethöhe ab. Eine realistisch angesetzte Miete ist der wichtigste Faktor für eine schnelle Vermietung; deshalb beginnen wir mit der Mietzinsprüfung.
Darf ich in Wien jede Miete verlangen?
Nein. In Altbauten und geförderten Bauten begrenzt das Mietrechtsgesetz den Mietzins, meist über den Richtwert. Ein freier Mietzins ist vor allem in neueren, nicht geförderten Gebäuden möglich.
Welche Unterlagen brauche ich für die Vermietung?
Energieausweis, Grundriss, eine Aufstellung der Betriebskosten und bei Eigentumswohnungen die Hausordnung. Im Inserat sind die gesetzlich vorgeschriebenen Energiekennwerte anzugeben. Seit 1. Juli 2026 nennt § 3 EAVG den Heizwärmebedarf, den Endenergiebedarf und die Gesamtenergieeffizienzklasse; für bestehende Energieausweise erlaubt § 10a weiterhin HWB und fGEE. Der Energieausweis selbst ist rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Mieters vorzulegen — also vor einem bindenden Kaufanbot — und nach Vertragsabschluss auszuhändigen; gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.
Wer entscheidet, an wen vermietet wird?
Sie. Wir prüfen Einkommen und Unterlagen der Interessenten und legen Ihnen eine Auswahl vor; die Entscheidung liegt beim Eigentümer.
Vermieten Sie auch in Niederösterreich?
Ja. ImmoLöwin vermietet Wohnungen in Wien und Niederösterreich, besonders im Bezirk Korneuburg und im Umland von Wien. Unser Büro steht in Langenzersdorf.
Quellen
- https://www.jusline.at/gesetz/maklerg/paragraf/17a — § 17a MaklerG — Bestellerprinzip bei Wohnungsmietverträgen (JUSLINE)
- https://www.jusline.at/gesetz/maklerg/paragraf/7 — § 7 MaklerG — Entstehen des Provisionsanspruchs (JUSLINE)
- https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007765 — Immobilienmaklerverordnung (ImmMV), geltende Fassung — RIS
- https://www.jusline.at/gesetz/mrg/paragraf/16 — § 16 MRG — Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses (JUSLINE)