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Was steht im Immobilien-Kaufvertrag in Österreich?

Ein Immobilienkaufvertrag in Österreich wird von einem Notar oder Rechtsanwalt errichtet und enthält Angaben zu Parteien, Kaufgegenstand, Preis, Übergabe, Gewährleistung, Lastenfreistellung und die Aufsandungserklärung, mit der der Verkäufer der Grundbuchseintragung zustimmt. Die Abwicklung läuft fast immer über ein Treuhandkonto; die Kosten bestehen aus Grunderwerbsteuer (3,5 %), Eintragungsgebühr (1,1 %) und der frei vereinbarten Vertragserrichtung. Bei Neubau-Käufen vom Bauträger gelten zusätzlich die zwingenden Zahlungspläne des Bauträgervertragsgesetzes.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kaufverträge für Immobilien können in Österreich Notare und Rechtsanwälte errichten; Unterschriften beglaubigen kann nur ein Notar.
  • Zwingende Bestandteile: Parteien, Kaufgegenstand, Preis, Übergabetermin, Gewährleistung, Lastenfreistellung, Aufsandungserklärung, Kostentragung, Rücktrittsrechte.
  • Die Abwicklung läuft praktisch immer über ein Treuhandkonto; ausgezahlt wird erst nach gesicherter Eintragung.
  • Kosten: Grunderwerbsteuer 3,5 %, Eintragungsgebühr 1,1 %, Vertragserrichtung: Honorar frei vereinbar (RATG beim Rechtsanwalt, Notariatstarif beim Notar) – in unseren Rechenbeispielen nehmen wir 1,5 % zzgl. USt an.
  • Bei Neubau vom Bauträger gilt das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) mit festen Ratenplänen – höchstens 15 % bei Baubeginn (Plan A) bzw. 10 % bei Baubeginn und 30 % nach Rohbau und Dach (Plan B).
  • Typische Fehler: mündliche Nebenabreden, fehlende Lastenfreistellung, Zahlung am Treuhandkonto vorbei.

Wer erstellt den Kaufvertrag?

In Österreich dürfen Notare und Rechtsanwälte Immobilienkaufverträge errichten; der Käufer kann grundsätzlich wählen. Häufig übernimmt ein Rechtsanwalt die Vertragserrichtung, während ein Notar die Unterschriften beglaubigt – das kann nur ein Notar. Beide Berufsgruppen können die Treuhandschaft übernehmen: Notare führen dazu ein Treuhandregister, Rechtsanwälte melden die Treuhandschaft an das Treuhandbuch ihrer Rechtsanwaltskammer.

Was ist ein Immobilienkaufvertrag?

Ein Immobilienkaufvertrag ist die schriftliche Vereinbarung, mit der sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer das Eigentum an einer Liegenschaft zu verschaffen, und der Käufer sich verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Er selbst verschafft noch kein Eigentum – dafür braucht es die Eintragung ins Grundbuch, für die der Vertrag die urkundliche Grundlage liefert (siehe Grundbucheintragung: Dauer und Kosten).

Pflichtbestandteile des Vertrags

PunktInhalt
ParteienVollständige Identifikation von Käufer und Verkäufer
KaufgegenstandLiegenschaft mit Einlagezahl, Grundstücksnummer, Katastralgemeinde
KaufpreisBetrag, Fälligkeit, Zahlungsweise (meist über Treuhandkonto)
ÜbergabeTermin und Zustand bei Übergabe
GewährleistungZusicherungen und Ausschlüsse zu Mängeln und lastenfreiem Zustand
LastenfreistellungVerpflichtung des Verkäufers, bestehende Pfandrechte löschen zu lassen
AufsandungserklärungAusdrückliche Zustimmung des Verkäufers zur Einverleibung des Käufers
KostentragungWer Steuern, Gebühren und Vertragserrichtung trägt
RücktrittVertragliche Rücktrittsrechte, gegebenenfalls Rücktritt nach Konsumentenschutzrecht

Die Aufsandungserklärung verdient besondere Aufmerksamkeit: Ohne sie kann das Grundbuchsgericht die Eintragung nicht bewilligen, selbst wenn der Kaufpreis bereits bezahlt ist. Sie ist die ausdrückliche, beglaubigte Erklärung des Verkäufers, dass er der Einverleibung des Eigentumsrechts für den Käufer zustimmt.

Besonderheit Neubau: Bauträgervertragsgesetz

Kauft man eine Immobilie vom Bauträger vor Fertigstellung, gilt zusätzlich das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) – zwingendes Recht, von dem nicht zulasten des Käufers abgewichen werden darf (§ 1 Abs. 2 BTVG). Es sieht drei Sicherungsmodelle vor: schuldrechtliche Sicherung (§ 8), grundbücherliche Sicherstellung mit Zahlungsplan (§§ 9–10) und Pfandrechtssicherung (§ 11). Beim verbreiteten Zahlungsplan-Modell gilt höchstens:

  • Ratenplan A: 15 % bei Baubeginn auf Grund einer rechtskräftigen Baubewilligung.
  • Ratenplan B: 10 % bei Baubeginn, weitere 30 % nach Fertigstellung von Rohbau und Dach.

Diese Prozentsätze sind Höchstgrenzen; der OGH hat einen Zahlungsplan mit 25 % bei Baubeginn als unzulässige Abweichung beanstandet (6 Ob 173/18m). Bei grundbücherlicher Sicherstellung prüft ein Treuhänder die vertraglichen und grundbücherlichen Voraussetzungen und begleitet den Baufortschritt. Mehr zum Kauf im Neubau: Neubau in Wien.

Kosten des Kaufvertrags

PositionHöheGrundlage
Grunderwerbsteuer3,5 % der Bemessungsgrundlage (Regelsatz)GrEStG 1987
Grundbuch-Eintragungsgebühr1,1 %TP 9 lit. b Z 1 GGG
Vertragserrichtung (Notar oder Rechtsanwalt)Honorar frei vereinbar; in unseren Rechenbeispielen 1,5 % zzgl. UStRATG, Notariatstarif
Treuhandabwicklunggesondert vereinbart oder im Honorar enthaltenVereinbarung mit dem Treuhänder
Umsatzsteuer auf Honorare20 %UStG

Alle Nebenkosten mit Rechenbeispiel zeigt der Ratgeber Nebenkosten beim Immobilienkauf.

Typische Fehler beim Kaufvertrag

  • Mündliche Nebenabreden (z. B. zu Inventar oder Mängeln) ohne Aufnahme in den schriftlichen Vertrag – im Streitfall schwer durchsetzbar.
  • Fehlende oder unklare Lastenfreistellung – Risiko, dass ein altes Pfandrecht bestehen bleibt.
  • Zahlung direkt an den Verkäufer statt über das Treuhandkonto – kein Schutz, falls die Eintragung scheitert.
  • Keine Anmerkung der Rangordnung, obwohl zwischen Vertrag und Eintragung Zeit vergeht.
  • Bei Neubau: ein Zahlungsplan, der die gesetzlichen BTVG-Höchstsätze übersteigt.

Weitere Fehler und wie sie sich vermeiden lassen: Fehler beim Immobilienkauf.

Sie kaufen oder verkaufen eine Immobilie in Wien oder Niederösterreich? ImmoLöwin begleitet Käufer und Verkäufer durch den gesamten Vertragsprozess – von der Besichtigung bis zur Übergabe.

Kontakt · WhatsApp +43 677 64127708

Beratung auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch und Englisch.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum Stand 30.10.2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Für Ihre konkrete Situation beraten wir Sie persönlich und ziehen, wo nötig, einen Anwalt oder Steuerberater bei.

Häufige Fragen

Was muss in einem Immobilienkaufvertrag in Österreich stehen?

Mindestens Parteien, genaue Bezeichnung der Liegenschaft, Kaufpreis, Übergabetermin, Gewährleistung, Lastenfreistellung, Aufsandungserklärung und Kostentragung.

Wer erstellt den Kaufvertrag für ein Haus in Österreich?

Ein Notar oder ein Rechtsanwalt. Der Käufer kann wählen; Unterschriften beglaubigen kann nur ein Notar.

Was kostet ein Immobilienkaufvertrag in Österreich?

Neben Grunderwerbsteuer (3,5 %) und Eintragungsgebühr (1,1 %) kommt das frei vereinbarte Honorar für die Vertragserrichtung hinzu; in unseren Rechenbeispielen 1,5 % zzgl. USt.

Was ist eine Aufsandungserklärung?

Die ausdrückliche Erklärung des Verkäufers, dass er der Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch zustimmt. Ohne sie bewilligt das Gericht die Eintragung nicht.

Was ist eine Treuhandschaft beim Immobilienkauf?

Der Kaufpreis wird auf ein Treuhandkonto bei Notar oder Rechtsanwalt eingezahlt und erst an den Verkäufer ausgezahlt, wenn die Eintragung des Käufers gesichert ist.

Was ist der Unterschied zwischen Kaufvertrag und Grundbucheintragung?

Der Kaufvertrag begründet die Verpflichtung zur Übertragung; Eigentümer wird man erst mit der Eintragung ins Grundbuch (§ 431 ABGB).

Was ist ein Zahlungsplan beim Bauträgervertrag?

Ein gesetzlich geregeltes Ratensystem nach dem BTVG für Käufe vor Fertigstellung, das die Anzahlungen an den Baufortschritt koppelt – zum Beispiel höchstens 15 % bei Baubeginn im Ratenplan A.

Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Vertragliche Rücktrittsrechte müssen im Vertrag vereinbart sein. Bei Vermittlung durch einen Makler können zusätzlich besondere Rücktrittsregeln gelten – siehe Makler beauftragen.

Warum reicht die Zahlung des Kaufpreises nicht für den Eigentumsübergang?

Weil in Österreich erst die Eintragung ins Grundbuch Eigentum verschafft, nicht die Zahlung oder der Vertrag selbst.

Wie lange dauert es vom Kaufvertrag bis zur Eintragung?

Aus unserer Praxis in der Regel 2 bis 6 Wochen ab vollständigem Antrag; Ablauf und Kosten stehen unter Grundbucheintragung: Dauer und Kosten.

Quellen

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