Makler beauftragen in Österreich – Alleinauftrag, Provision, Rücktritt
Beim Beauftragen eines Immobilienmaklers in Österreich wählt man zwischen einem Alleinvermittlungsauftrag (nur dieser Makler, befristet) und einem schlichten Vermittlungsauftrag (mehrere Makler parallel möglich, jederzeit kündbar). Der Provisionsanspruch entsteht grundsätzlich erst, wenn durch die Vermittlung tatsächlich ein Geschäft zustande kommt. Als Verbraucher hat man bei Vertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder im Fernabsatz ein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Vertragsarten: Alleinvermittlungsauftrag (§ 14 MaklerG, nur ein Makler, befristet) und schlichter Vermittlungsauftrag (mehrere Makler parallel, jederzeit kündbar).
- Der Alleinvermittlungsauftrag gilt nur für eine bestimmte, angemessene Zeit; vorzeitig beenden kann man ihn nur aus wichtigem Grund.
- Der Provisionsanspruch entsteht grundsätzlich erst mit dem Zustandekommen des vermittelten Geschäfts.
- Rücktrittsrecht für Verbraucher: 14 Tage ohne Angabe von Gründen bei Abschluss außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz; ohne ordnungsgemäße Belehrung verlängert sich die Frist um bis zu 12 Monate.
- ImmoLöwin: Provision 3 % zzgl. 20 % USt; bei Wohnungsmiete gilt seit 1.7.2023 das Bestellerprinzip, bei Gewerbemiete nicht.
Alleinvermittlungsauftrag oder schlichter Vermittlungsauftrag
Ein Alleinvermittlungsauftrag (§ 14 MaklerG) liegt vor, wenn sich der Auftraggeber verpflichtet, für dasselbe Geschäft keinen weiteren Makler zu beauftragen. Er kann nur auf eine bestimmte, angemessene Zeit abgeschlossen werden – auch eine Verlängerung muss befristet sein. Ist nichts anderes vereinbart, gilt nach Ablauf meist ein schlichter, jederzeit kündbarer Vermittlungsauftrag weiter.
Beim schlichten Vermittlungsauftrag kann der Auftraggeber parallel mehrere Makler beauftragen und den Auftrag jederzeit beenden.
| Alleinvermittlungsauftrag | Schlichter Vermittlungsauftrag | |
|---|---|---|
| Andere Makler parallel | ausgeschlossen | möglich |
| Laufzeit | befristet, angemessene Dauer | unbefristet |
| Vorzeitige Beendigung | nur aus wichtigem Grund | jederzeit |
| Typischer Einsatz | exklusive Vermarktung, meist zu Beginn | ergänzend oder nach Ablauf des Alleinauftrags |
Wann entsteht der Provisionsanspruch?
Der Provisionsanspruch entsteht grundsätzlich erst, wenn durch die Tätigkeit des Maklers tatsächlich ein Geschäft zustande kommt – Bemühungen ohne Erfolg begründen keinen Anspruch. Eine Besonderheit regelt § 15 MaklerG: Für den Fall, dass der Alleinvermittlungsauftrag ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird oder das Geschäft auf anderem Weg zustande kommt, kann eine Provision vertraglich vereinbart werden. Wie hoch die Provision beim Kauf, Verkauf und bei der Miete ist, steht im Ratgeber Maklerprovision.
Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- und Auswärtsgeschäften
Schließt ein Verbraucher den Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers (etwa bei einer Besichtigung) oder im Fernabsatz (Telefon, E-Mail, Internet) ab, gilt das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz: 14 Tage Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen. Der Oberste Gerichtshof hat klargestellt, dass Immobilienmaklerverträge darunter fallen (8 Ob 122/17z). Ohne ordnungsgemäße Belehrung samt Widerrufsformular verlängert sich die Frist um bis zu 12 Monate. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Makler schon vor Fristende tätig wird, kann das Rücktrittsrecht bei vollständiger Erfüllung entfallen – Provision fällt aber auch dann erst an, wenn das Geschäft zustande kommt.
Wie ImmoLöwin Aufträge gestaltet
ImmoLöwin arbeitet mit einer Provision von 3 % zzgl. 20 % USt bei Kauf und Verkauf. Bei Wohnungsmiete gilt seit 1.7.2023 das gesetzliche Bestellerprinzip: Die Provision zahlt, wer den Makler beauftragt hat. Bei Gewerbeobjekten wie Lagerhallen oder Geschäftslokalen gilt diese Regel nicht; dort ist die Aufteilung frei vereinbar. Kredite vermitteln wir nicht – bei Finanzierungsfragen begleiten wir Sie zur Bank oder zu unabhängigen Beratern. Wie wir als Makler in Wien arbeiten, steht unter Immobilienmakler in Wien.
Sie überlegen, ImmoLöwin mit dem Verkauf oder der Vermietung zu beauftragen? Wir erklären Ihnen die Vertragsarten im persönlichen Gespräch.
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Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum Stand 30.10.2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Für Ihre konkrete Situation beraten wir Sie persönlich und ziehen, wo nötig, einen Anwalt oder Steuerberater bei.
Häufige Fragen
Was ist ein Alleinvermittlungsauftrag?
Eine Vereinbarung, bei der sich der Auftraggeber verpflichtet, für dasselbe Geschäft keinen weiteren Makler zu beauftragen – befristet auf eine angemessene Zeit.
Kann ich mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?
Beim schlichten Vermittlungsauftrag ja; beim Alleinvermittlungsauftrag nicht, solange er läuft.
Wann muss ich die Maklerprovision zahlen?
Grundsätzlich erst, wenn durch die Vermittlung tatsächlich ein Kauf-, Miet- oder sonstiger Vertrag zustande kommt.
Kann ich einen Maklervertrag widerrufen?
Als Verbraucher ja, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder im Fernabsatz geschlossen wurde.
Was passiert, wenn der Makler mich nicht über mein Rücktrittsrecht informiert?
Die Rücktrittsfrist verlängert sich um bis zu 12 Monate.
Kann ich einen Alleinvermittlungsauftrag vorzeitig kündigen?
Aus wichtigem Grund ja; ohne wichtigen Grund kann vertraglich eine Provision für diesen Fall vereinbart sein.
Wer zahlt die Maklerprovision bei einer Mietwohnung?
Seit 1.7.2023 gilt bei Wohnungsmiete das Bestellerprinzip: Es zahlt, wer den Makler beauftragt hat – meist der Vermieter. Bei Gewerbeobjekten gilt das Bestellerprinzip nicht.
Vermittelt ImmoLöwin auch Finanzierungen?
Nein. Kredite vermitteln wir nicht; bei Finanzierungsfragen begleiten wir Sie zur Bank oder zu unabhängigen Beratern.
Quellen
- https://www.ris.bka.gv.at/geltendefassung.wxe?abfrage=bundesnormen&gesetzesnummer=10003415 — RIS, Maklergesetz, §§ 14, 15
- https://www.ris.bka.gv.at/geltendefassung.wxe?abfrage=bundesnormen&gesetzesnummer=20008847 — RIS, Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz
- https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/wohnen/3/1/Seite.210222 — oesterreich.gv.at, Maklerprovision bei Wohnungsmiete