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Zinshaus in Wien kaufen: Wie viel Ertrag ist erlaubt, und was müssen Sie prüfen?

Ein Wiener Zinshaus ist meist ein Gründerzeit-Mietshaus, das voll dem Mietrechtsgesetz unterliegt: Für neue Verträge gilt der Richtwert von 6,74 € pro m² (seit 1. April 2026) mit Zu- und Abschlägen, in Gründerzeitvierteln ohne Lagezuschlag. Der Wert ergibt sich deshalb weniger aus der laufenden Miete als aus dem Ertragswert, dem Bauzustand und den Entwicklungsmöglichkeiten wie Dachgeschoßausbau oder Parifizierung. Vor dem Kauf entscheiden Mietzinsliste, Hauptmietzinsreserve und Baugutachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zinshäuser mit Baubewilligung vor dem 1. Juli 1953 unterliegen in der Regel voll dem Mietrechtsgesetz (MRG).
  • Richtwert Wien seit 1. April 2026: 6,74 € pro m² und Monat; in Gründerzeitvierteln ist kein Lagezuschlag zulässig, befristete Verträge bekommen 25 % Abschlag.
  • Alte Mietverträge mit niedrigen Mieten (Kategorie- oder Friedenszins) bestimmen den Ertrag oft über Jahrzehnte.
  • Die Hauptmietzinsreserve ist vorrangig für die Erhaltung zu verwenden; ihr Stand gehört in jede Prüfung.
  • Seit 2018 darf ein Wiener Gebäude, das vor 1945 errichtet wurde, nur abgebrochen werden, wenn die Stadt bestätigt, dass an seiner Erhaltung kein öffentliches Interesse besteht, oder wenn die Instandsetzung technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
  • Den Wert ermittelt man nach dem Ertragswertverfahren; Entwicklungsreserven wie ein Dachgeschoßausbau kommen dazu.
Definition. Ein Zinshaus ist ein Mehrparteienhaus, das als Ganzes einem Eigentümer gehört und dessen Wohnungen und Geschäftslokale vermietet werden. In Wien meint man damit meist ein Gründerzeithaus aus der Zeit vor 1919.

Was das Mietrechtsgesetz im Zinshaus erlaubt

Im klassischen Wiener Zinshaus gilt das Mietrechtsgesetz voll: Für neue Hauptmietverträge über Wohnungen ist die Miete durch den Richtwert begrenzt. Er beträgt seit 1. April 2026 6,74 € pro m² und Monat; dazu kommen Zu- und Abschläge für Ausstattung und Lage sowie die Betriebskosten.

RegelWas sie bedeutetQuelle
Richtwert Wien 6,74 €/m² (ab 01.04.2026)Basis für neue Wohnungsmietverträge im VollanwendungsbereichRichtwertgesetz, 5. MILG
Kein Lagezuschlag in GründerzeitviertelnIn weiten Teilen der inneren Bezirke bleibt es beim Richtwert ohne Lagezuschlag§ 16 Abs. 4 MRG
Befristungsabschlag 25 %Befristete Verträge sind um ein Viertel günstiger§ 16 Abs. 7 MRG
Mindestbefristung 5 Jahre (Unternehmer als Vermieter)Gilt seit 1. Jänner 2026 für befristete Wohnungsmietverträge§ 29 MRG
Neu ausgebaute Dachgeschoße (Baubewilligung nach 31.12.2001)Vom Mietzinsrahmen ausgenommen — freie Mietzinsbildung§ 1 Abs. 4 Z 2 MRG

Für Geschäftslokale gilt ein angemessener Mietzins statt des Richtwerts. Deshalb verändert die Mischung aus Wohnungen, Geschäften und ausgebauten Dachgeschoßen den Ertrag eines Hauses stark.

Wie wird ein Zinshaus bewertet?

Zinshäuser werden nach dem Ertragswertverfahren bewertet: Aus den nachhaltig erzielbaren Mieten abzüglich Bewirtschaftungskosten ergibt sich über einen Kapitalisierungszinssatz der Wert. Weil viele Mieten gesetzlich begrenzt sind, liegt der Kaufpreis oft weit über dem, was die aktuelle Miete rechtfertigt — Käufer bezahlen die Entwicklung mit.

Definition. Das Ertragswertverfahren ist ein Bewertungsverfahren nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz, bei dem der Wert einer Liegenschaft aus den nachhaltig erzielbaren Erträgen abgeleitet wird. Es ist bei vermieteten Objekten wie Zinshäusern das Hauptverfahren.

Drei Faktoren treiben den Wert:

  • Mietzinsliste: Wie viele Altmieten gibt es, wie viele Wohnungen werden absehbar frei?
  • Entwicklungsreserven: Dachgeschoßausbau, Zubau, Umwandlung von Geschäftslokalen.
  • Parifizierung: Die Begründung von Wohnungseigentum erlaubt den späteren Verkauf einzelner Wohnungen.

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Abbruchschutz und Erhaltungspflicht

Wer ein Gründerzeithaus kauft, kauft in der Regel eine Erhaltungspflicht mit. Der Vermieter muss die allgemeinen Teile des Hauses und ernste Schäden in den Wohnungen erhalten (§ 3 MRG); die Hauptmietzinsreserve ist vorrangig dafür zu verwenden (§ 3 Abs. 3 Z 1 MRG). Reicht sie nicht, kann eine Mietzinserhöhung nach § 18 MRG nötig werden.

Seit der Bauordnungsnovelle 2018 darf ein Gebäude in Wien, das vor 1945 errichtet wurde, nur abgebrochen werden, wenn die Stadt bestätigt, dass an seiner Erhaltung kein öffentliches Interesse besteht, oder wenn die Instandsetzung technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist — auch außerhalb von Schutzzonen. Ein Abriss-und-Neubau-Konzept ist deshalb kein selbstverständlicher Plan B.

Due-Diligence-Checkliste vor dem Kauf

UnterlageWarum
Mietzinsliste und alle MietverträgeErtrag, Altmieten, Befristungen, Kündigungsschutz
Abrechnung der Hauptmietzinsreserve (10 Jahre)Negativer Saldo kann Mietzinserhöhungsverfahren auslösen
BaugutachtenDach, Fassade, Statik, Leitungen, Feuchtigkeit
Pläne und BaubewilligungenGenehmigte Nutzungen, Dachgeschoß, Zubauten
Flächenwidmung und BebauungsplanAusbaureserven, Schutzzone
GrundbuchPfandrechte, Vorkaufsrechte, Dienstbarkeiten
EnergieausweisPflicht beim Verkauf, Hinweise auf Sanierungsbedarf
Laufende VerfahrenSchlichtungsstelle, Mietzinsüberprüfungen, Bauaufträge

Nebenkosten wie bei jedem Kauf: 3,5 % Grunderwerbsteuer, 1,1 % Grundbucheintragung, Vertragserrichtung und Treuhand, Maklerprovision höchstens 3 % zuzüglich USt.

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Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum Stand 10.10.2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Für Ihre konkrete Situation beraten wir Sie persönlich und ziehen, wo nötig, einen Anwalt oder Steuerberater bei.

Häufige Fragen

Was ist ein Zinshaus?

Ein Mehrparteienhaus, das als Ganzes einem Eigentümer gehört und dessen Wohnungen und Geschäftslokale vermietet werden. In Wien meist ein Gründerzeithaus aus der Zeit vor 1919, das voll dem Mietrechtsgesetz unterliegt.

Welche Miete darf man in einem Wiener Zinshaus verlangen?

Für neue Wohnungsmietverträge im Vollanwendungsbereich des MRG den Richtwert von 6,74 € pro m² (seit 1. April 2026) mit Zu- und Abschlägen. In Gründerzeitvierteln ist kein Lagezuschlag zulässig, befristete Verträge bekommen 25 % Abschlag. Neu ausgebaute Dachgeschoße mit Baubewilligung nach 2001 sind ausgenommen.

Wie wird ein Zinshaus bewertet?

Nach dem Ertragswertverfahren: aus den nachhaltig erzielbaren Mieten abzüglich Bewirtschaftungskosten. Entwicklungsreserven wie Dachgeschoßausbau oder Parifizierung erhöhen den Wert, Altmieten und Sanierungsbedarf senken ihn.

Was ist die Hauptmietzinsreserve?

Der Saldo aus Hauptmietzinsen und Erhaltungsausgaben eines Hauses über zehn Jahre. Sie ist vorrangig für die Erhaltung zu verwenden; ein negativer Saldo kann eine Mietzinserhöhung nach § 18 MRG begründen.

Darf man ein Zinshaus in Wien abreißen?

Nur eingeschränkt. Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden, dürfen seit 2018 nur abgebrochen werden, wenn die Stadt bestätigt, dass an ihrer Erhaltung kein öffentliches Interesse besteht, oder wenn die Instandsetzung technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. In Schutzzonen gelten zusätzliche Beschränkungen.

Was bedeutet Parifizierung?

Die Begründung von Wohnungseigentum an den einzelnen Wohnungen eines Hauses auf Grundlage eines Nutzwertgutachtens. Danach können die Wohnungen einzeln verkauft werden; bestehende Mietverträge bleiben aufrecht.

Lohnt sich ein Dachgeschoßausbau?

Oft ja, weil neu ausgebaute Dachgeschoße mit Baubewilligung nach 2001 vom Mietzinsrahmen des MRG ausgenommen sind und einzeln verkauft werden können. Voraussetzung sind Widmung, Statik und Baubewilligung; die Kosten sind hoch.

Welche Unterlagen brauche ich für die Prüfung eines Zinshauses?

Mietzinsliste und Mietverträge, Abrechnung der Hauptmietzinsreserve, Baugutachten, Pläne und Bewilligungen, Flächenwidmung, Grundbuchauszug, Energieausweis und eine Übersicht laufender Verfahren.

Quellen

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