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Wie läuft ein Immobilienkauf in Österreich ab?

Ein Immobilienkauf in Österreich verläuft in acht Schritten: Finanzierung klären, Objekt und Unterlagen prüfen, schriftliches Kaufanbot, Kredit fixieren, Kaufvertrag mit Treuhandzahlung, bei Drittstaatsangehörigen die Genehmigung, Übergabe und schließlich die Eintragung ins Grundbuch. Ohne behördliche Genehmigung dauert es vom angenommenen Anbot bis zur Eintragung meist vier bis acht Wochen. Braucht der Käufer eine Genehmigung, folgen nach deren Erteilung noch vier bis sechs Wochen. Eigentümer ist man erst mit der Grundbucheintragung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das angenommene Kaufanbot ist bereits der Kaufvertrag. Bedingungen wie ein Finanzierungsvorbehalt müssen deshalb vor der Unterschrift hinein, nicht danach.
  • Der Kaufpreis geht nie direkt an den Verkäufer. Er liegt auf dem Treuhandkonto des Notars oder Anwalts, bis der Käufer im Grundbuch steht.
  • Eigentümer wird man mit der Eintragung im Grundbuch, nicht mit der Unterschrift und nicht mit der Schlüsselübergabe.
  • Dauer: meist vier bis acht Wochen vom Anbot bis zum Grundbuch. Käufer aus Drittstaaten brauchen zuerst eine behördliche Genehmigung, für die es keine gesetzliche Frist gibt; danach dauert es noch vier bis sechs Wochen.
  • Rücktritt ist nur in engen Fällen möglich – etwa nach § 30a KSchG, wenn Sie am Tag der ersten Besichtigung unterschrieben haben.
  • Vor dem Anbot haben Sie Anspruch auf eine schriftliche Nebenkostenübersicht des Maklers und auf die Vorlage eines gültigen Energieausweises.

Die acht Schritte auf einen Blick

#SchrittWas passiertRichtwert Dauer
1Finanzierung klärenBudget, Eigenmittel, Vorabzusage der Bank1–3 Wochen
2Besichtigen und prüfenGrundbuch, Energieausweis, Unterlagen der Eigentümergemeinschaft1–4 Wochen
3Kaufanbotschriftliches Angebot mit Preis, Frist und Bedingungenwenige Tage
4Kredit fixierenverbindliches Bankangebot, Pfandurkunde1–2 Wochen, parallel zum Vertrag
5Kaufvertrag und TreuhandVertrag beim Notar oder Anwalt, Kaufpreis auf Treuhandkonto1–3 Wochen nach Annahme
6Genehmigung (nur Drittstaaten)Antrag bei der Grundverkehrsbehördekeine gesetzliche Frist; danach noch 4–6 Wochen
7ÜbergabeSchlüssel, Zählerstände, Protokolllaut Vertrag
8Grundbuch und AuszahlungEintragung, dann Zahlung an den Verkäufer2–4 Wochen, je nach Gericht

Die Dauer ist ein Richtwert aus der Praxis. Am meisten hängt sie von der Bank, dem Vertragserrichter und dem Grundbuchsgericht ab.

Die acht Schritte im Detail

1. Budget und Finanzierung klären

Bevor Sie besichtigen, sollten Sie wissen, wie viel Sie ausgeben können. Rechnen Sie zum Kaufpreis rund 10 % Nebenkosten dazu, mit Kredit rund 11 % – die Aufstellung finden Sie im Ratgeber Nebenkosten beim Immobilienkauf. Eine Vorabzusage der Bank zeigt dem Verkäufer, dass Ihr Anbot ernst gemeint ist. Wie viel Eigenkapital Banken derzeit erwarten, erklärt der Ratgeber Immobilienfinanzierung.

2. Objekt besichtigen und Unterlagen prüfen

Die Besichtigung zeigt den Zustand, die Unterlagen zeigen die Risiken. Prüfen Sie vor dem Anbot mindestens den Grundbuchauszug, den Energieausweis und bei Wohnungen die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft. Die vollständige Liste steht in der Checkliste weiter unten.

Zwei Pflichten liegen dabei nicht bei Ihnen:

  • Der Makler muss Ihnen vor Ihrem Anbot eine schriftliche Übersicht über alle voraussichtlichen Kosten des Kaufs samt Provision übergeben (§ 30b KSchG).
  • Der Verkäufer muss Ihnen rechtzeitig vor Ihrer Vertragserklärung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorlegen. Nach Vertragsabschluss muss er ihn binnen 14 Tagen aushändigen. Fehlt der Ausweis, gilt eine Energieeffizienz als vereinbart, die dem Alter und der Art des Gebäudes entspricht.

3. Kaufanbot abgeben

Das Kaufanbot ist Ihr schriftliches Angebot an den Verkäufer. Nimmt der Verkäufer es an, ist der Kaufvertrag zustande gekommen – auch wenn der ausführliche Vertrag erst später beim Notar oder Anwalt unterschrieben wird. Deshalb gehört alles Wesentliche schon ins Anbot:

  • Kaufpreis und mitverkauftes Inventar
  • Frist, bis zu der Sie an das Anbot gebunden sind
  • gewünschter Übergabetermin
  • wer den Vertrag errichtet und die Treuhand übernimmt
  • Bedingungen, vor allem ein Finanzierungsvorbehalt: Das Anbot gilt nur, wenn eine Bank bis zu einem bestimmten Datum den Kredit zusagt
  • bei Käufern aus Drittstaaten: die Genehmigung der Grundverkehrsbehörde als Bedingung

Die Maklerprovision wird mit dem wirksamen Kaufvertrag verdient. Steht der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung, etwa der Finanzierung, entsteht der Anspruch erst, wenn die Bedingung eintritt (§ 7 MaklerG).

4. Kredit fixieren

Nach dem angenommenen Anbot legt die Bank das verbindliche Angebot vor, zusammen mit dem Europäischen Standardisierten Merkblatt (ESIS). Dieses Angebot muss mindestens sieben Tage gültig bleiben – Zeit genug, es mit anderen Banken zu vergleichen. Für das Pfandrecht im Grundbuch unterschreiben Sie eine Pfandurkunde. Achten Sie auf die Höhe des eingetragenen Betrags: Die Eintragungsgebühr beträgt 1,2 % davon.

5. Kaufvertrag unterschreiben und Kaufpreis treuhändig erlegen

Ein Notar oder Rechtsanwalt errichtet den Kaufvertrag. Die Unterschriften werden beglaubigt – ohne beglaubigte Unterschrift des Verkäufers trägt das Grundbuch nichts ein. Anschließend überweisen Sie den Kaufpreis – und meist auch Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr – auf das Treuhandkonto des Vertragserrichters. Bei Finanzierung überweist die Bank ihren Teil direkt dorthin.

Der Treuhänder zahlt erst aus, wenn die im Vertrag vereinbarten Bedingungen erfüllt sind. Zusätzlichen Schutz gibt die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung: Sie sichert für ein Jahr den Rang Ihrer Eintragung, sodass spätere Belastungen des Verkäufers Ihnen nicht vorgehen.

6. Genehmigung einholen – nur bei Käufern aus Drittstaaten

EU-, EWR- und Schweizer Bürger kaufen wie Österreicher. Wer aus einem Drittstaat kommt, braucht eine Genehmigung: in Wien der MA 35, in Niederösterreich der Landesregierung. Bis dahin ist der Vertrag nicht wirksam und das Geld bleibt auf dem Treuhandkonto. Voraussetzungen, Gebühren und Unterlagen erklärt der Ratgeber Immobilien kaufen als Ausländer.

7. Übergabe der Immobilie

Wann Sie die Schlüssel bekommen, regelt der Vertrag. Oft ist das der Fall, sobald der Kaufpreis vollständig auf dem Treuhandkonto liegt, also noch vor der Grundbucheintragung. Halten Sie die Übergabe in einem Protokoll fest:

  • Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung
  • Anzahl der Schlüssel
  • sichtbare Mängel und mitübergebenes Inventar

Danach melden Sie Energie und Internet auf sich um, informieren die Hausverwaltung und schließen eine Versicherung ab. Wenn Sie einziehen, müssen Sie den Wohnsitz binnen drei Tagen bei der Meldebehörde anmelden.

8. Grundbucheintragung und Auszahlung an den Verkäufer

Der Vertragserrichter beantragt die Eintragung Ihres Eigentums und des Pfandrechts der Bank. Mit der Eintragung werden Sie rechtlich Eigentümer. Erst dann zahlt der Treuhänder den Kaufpreis an den Verkäufer aus. Alte Kredite des Verkäufers werden aus dem Kaufpreis abgelöst und im Grundbuch gelöscht. Wie lange die Eintragung dauert, hängt vom Bezirksgericht ab – meist sind es einige Wochen. Zum Schluss erhalten Sie den Grundbuchauszug mit Ihrem Namen und die Abrechnung des Treuhandkontos.

Wie lange dauert ein Immobilienkauf?

Ohne behördliche Genehmigung rechnen wir vom angenommenen Anbot bis zur Grundbucheintragung mit vier bis acht Wochen. Braucht der Käufer als Drittstaatsangehöriger eine Genehmigung, läuft zuerst das Verfahren bei der Behörde, für das es keine gesetzliche Frist gibt. Nach der Genehmigung dauert es noch vier bis sechs Wochen. Länger wird es auch, wenn der Kredit spät kommt oder der Verkäufer Lasten ablösen muss. Bei Neubauprojekten richtet sich die Zahlung nach dem Baufortschritt, die Übergabe nach der Fertigstellung.

Kann man vom Kaufanbot zurücktreten?

Grundsätzlich nicht: Ein angenommenes Anbot bindet beide Seiten. Das Gesetz kennt aber Ausnahmen für Verbraucher:

  • § 30a KSchG – Unterschrift am Tag der ersten Besichtigung. Gilt für eine Wohnung, ein Einfamilienhaus oder einen Baugrund dafür, wenn der Kauf Ihren dringenden Wohnbedarf oder den naher Angehöriger decken soll. Sie können binnen einer Woche schriftlich zurücktreten. Die Frist beginnt erst, wenn Sie eine Kopie Ihrer Erklärung und eine Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben. Spätestens einen Monat nach der ersten Besichtigung erlischt das Recht.
  • § 3a KSchG – zugesagte Umstände treten nicht ein. Hat ein Unternehmer, etwa ein Bauträger, in den Verhandlungen einen Kredit, eine Förderung oder einen Steuervorteil als wahrscheinlich dargestellt und tritt das ohne Ihr Zutun nicht ein, können Sie binnen einer Woche zurücktreten, sobald Sie davon wissen. Beim Kauf von einer Privatperson gilt das nicht.

Verlässlicher als jedes gesetzliche Rücktrittsrecht ist eine klar formulierte Bedingung im Anbot selbst.

Wer zahlt was?

PostenWer zahltRichtwert
GrunderwerbsteuerKäufer3,5 % vom Kaufpreis
Eintragung des Eigentums im GrundbuchKäufer1,1 % vom Kaufpreis
Eintragung des PfandrechtsKäufer mit Kredit1,2 % vom eingetragenen Betrag
Vertragserrichtung und Treuhandmeist Käufer, verhandelbarca. 1–3 % zzgl. USt
Beglaubigung der Unterschriftjede Seite für sichnach Tarif
MaklerprovisionKäufer und Verkäufer, jeweilshöchstens 3 % zzgl. USt
EnergieausweisVerkäufer
Löschung alter Kredite des VerkäufersVerkäufer
ImmobilienertragsteuerVerkäufer30 % vom Gewinn, sofern keine Befreiung greift

Die Immobilienertragsteuer berechnet und überweist der Vertragserrichter aus dem Kaufpreis. Für Sie als Käufer bedeutet das keine zusätzliche Zahlung.

Checkliste: Unterlagen vor dem Kaufanbot

  • ☐ aktueller Grundbuchauszug: Eigentümer, Pfandrechte, Wohn- und Vorkaufsrechte
  • ☐ Energieausweis, höchstens zehn Jahre alt
  • ☐ bei Wohnungen: Wohnungseigentumsvertrag und Nutzwertgutachten
  • ☐ Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und geplante Sanierungen
  • ☐ Stand der Rücklage und aktuelle monatliche Vorschreibung
  • ☐ letzte Betriebskostenabrechnung
  • ☐ bei Dachgeschoss, Zubau oder Haus: Baubewilligung und Fertigstellungsanzeige bzw. Benützungsbewilligung, Flächenwidmung
  • ☐ bei vermieteten Objekten: Mietvertrag, Kaution, Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes
  • ☐ schriftliche Nebenkostenübersicht des Maklers
  • ☐ Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank
  • ☐ bei Staatsbürgerschaft außerhalb von EU und EWR: Genehmigung geklärt

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Wie ImmoLöwin Sie begleitet

Wir prüfen die Unterlagen vor Ihrem Anbot und formulieren die Bedingungen mit Ihnen. Für Kaufvertrag und Treuhand empfehlen wir Notare und Anwälte, mit denen wir regelmäßig arbeiten und deren Qualität, Tempo und Honorare wir kennen. Termine mit Bank und Vertragserrichter koordinieren wir bis zur Übergabe, auf Deutsch, Russisch, Englisch und Ukrainisch. Aktuelle Objekte ansehen oder Beratung buchen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Immobilienkauf in Österreich?

Ohne behördliche Genehmigung meist vier bis acht Wochen vom angenommenen Kaufanbot bis zur Grundbucheintragung. Brauchen Sie als Drittstaatsangehöriger eine Genehmigung, folgen nach deren Erteilung noch vier bis sechs Wochen.

Ist ein Kaufanbot verbindlich?

Ja. Sobald der Verkäufer das schriftliche Anbot annimmt, ist der Kaufvertrag zustande gekommen. Der Vertrag beim Notar oder Anwalt setzt ihn nur in grundbuchsfähige Form.

Kann ich vom Kaufanbot zurücktreten?

Nur in gesetzlich geregelten Fällen, etwa nach § 30a KSchG bei Unterschrift am Tag der ersten Besichtigung, oder wenn eine im Anbot vereinbarte Bedingung wie die Finanzierung nicht eintritt.

Wann werde ich Eigentümer?

Mit der Eintragung im Grundbuch. Unterschrift, Zahlung und Schlüsselübergabe allein machen Sie noch nicht zum Eigentümer.

Wann zahle ich den Kaufpreis?

Nach der Unterschrift des Kaufvertrags, auf das Treuhandkonto des Notars oder Anwalts. Der Verkäufer erhält das Geld erst nach Ihrer Eintragung im Grundbuch.

Wer wählt den Notar oder Anwalt aus?

Das wird im Kaufanbot vereinbart. Meist wählt ihn der Käufer, weil er die Kosten trägt. Bei Neubauprojekten gibt der Bauträger den Vertragserrichter oft vor. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen geprüfte Notare und Anwälte.

Wann ist die Maklerprovision fällig?

Mit dem wirksamen Kaufvertrag, in der Regel also mit Annahme des Anbots. Steht der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung, erst wenn diese eintritt.

Wie lange ist das Kreditangebot der Bank gültig?

Das verbindliche Angebot für einen Wohnkredit muss mindestens sieben Tage gelten.

Was muss ich bei der Übergabe beachten?

Ein Protokoll mit Zählerständen, Schlüsseln und Mängeln. Danach Energie ummelden, Hausverwaltung informieren und den Wohnsitz binnen drei Tagen nach dem Einzug anmelden.

Kann ich eine Immobilie in Österreich aus dem Ausland kaufen?

Weitgehend ja. Die Unterschrift kann vor einem Notar im Ausland oder einer österreichischen Vertretungsbehörde beglaubigt werden, gegebenenfalls mit Apostille. Alternativ unterschreibt ein Bevollmächtigter.

Stand: September 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

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