Wie verkauft man eine Immobilie in Österreich?
Ein Immobilienverkauf in Österreich läuft in sieben Schritten ab: Wert ermitteln, Unterlagen samt Energieausweis vorbereiten, Makler beauftragen, vermarkten, Kaufanbot annehmen, Kaufvertrag mit Treuhand abwickeln und übergeben. Das Geld erhält der Verkäufer, sobald der Käufer im Grundbuch steht – meist vier bis acht Wochen nach dem Anbot. Auf den Gewinn fallen in der Regel 30 % Immobilienertragsteuer an, außer eine Befreiung greift.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Geld kommt über das Treuhandkonto. Der Verkäufer erhält den Kaufpreis, wenn der Käufer im Grundbuch eingetragen ist – ohne Genehmigung für Drittstaatsangehörige meist vier bis acht Wochen nach dem angenommenen Anbot.
- Immobilienertragsteuer: 30 % vom Gewinn. Der Notar oder Anwalt berechnet sie und führt sie aus dem Kaufpreis ab.
- Steuerfrei ist der Verkauf des eigenen Hauptwohnsitzes, wenn Sie dort seit dem Kauf mindestens zwei Jahre oder in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre durchgehend gewohnt haben.
- Achtung 2027: Für Immobilien, die vor dem 1. April 2002 erworben wurden, steigt die Steuer bei Verträgen ab 1. Jänner 2027 von 4,2 % auf 6 % des Kaufpreises.
- Energieausweis: Pflicht für den Verkäufer. Im Inserat müssen HWB und fGEE stehen.
- Maklerprovision des Verkäufers: höchstens 3 % zzgl. USt. Ein Alleinvermittlungsauftrag mit Privatpersonen soll nicht länger als sechs Monate laufen.
Die sieben Schritte auf einen Blick
| # | Schritt | Was passiert | Richtwert Dauer |
|---|---|---|---|
| 1 | Wert ermitteln | Vergleichspreise, Zustand, Lage – realistischer Angebotspreis | 1 Woche |
| 2 | Unterlagen vorbereiten | Grundbuch, Energieausweis, Unterlagen der Eigentümergemeinschaft | 1–3 Wochen |
| 3 | Makler beauftragen | schriftlicher Auftrag, Provision, Dauer | wenige Tage |
| 4 | Vermarkten und besichtigen | Inserate, Besichtigungen, Verhandlung | abhängig vom Preis |
| 5 | Kaufanbot annehmen | Preis, Bedingungen, Übergabetermin prüfen | wenige Tage |
| 6 | Kaufvertrag und Treuhand | Vertrag, Rangordnung, Ablöse Ihres Kredits, Steuer | 1–3 Wochen nach Annahme |
| 7 | Übergabe und Auszahlung | Schlüssel, Protokoll; Geld nach Eintragung des Käufers | 2–4 Wochen, je nach Gericht |
Die sieben Schritte im Detail
1. Wert ermitteln
Der Angebotspreis entscheidet, wie schnell Sie verkaufen. Zu hoch angesetzt, bleibt die Wohnung im Inserat liegen und muss später billiger werden. Zu niedrig angesetzt, verschenken Sie Geld. Grundlage sind tatsächlich erzielte Preise vergleichbarer Objekte, der Zustand, das Stockwerk, Freiflächen und die Höhe der Rücklage. Wie Makler und Sachverständige rechnen, erklärt der Ratgeber Immobilienbewertung.
2. Unterlagen und Energieausweis vorbereiten
Käufer und Banken fragen dieselben Unterlagen ab. Wer sie zu Beginn vollständig hat, verkauft schneller und verhandelt aus einer stärkeren Position. Die Liste steht in der Checkliste unten.
Der Energieausweis ist Pflicht. Sie müssen ihn Kaufinteressenten rechtzeitig vor deren Kaufanbot vorlegen und dem Käufer binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss aushändigen. Er darf höchstens zehn Jahre alt sein. Heizwärmebedarf (HWB) und Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) gehören schon ins Inserat. Fehlen sie, drohen Verkäufer und Makler Verwaltungsstrafen bis 1.450 €.
3. Makler beauftragen
Den Makler beauftragen Sie schriftlich. Im Auftrag stehen die Provision, der Angebotspreis und die Dauer. Ihre Provision als Verkäufer beträgt höchstens 3 % des Kaufpreises zuzüglich 20 % USt.
Ein Alleinvermittlungsauftrag bedeutet, dass nur dieser Makler Ihre Immobilie anbietet. Er muss ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Mit Privatpersonen soll er beim Verkauf nicht länger als sechs Monate laufen. Im Gegenzug muss der Makler aktiv vermarkten. Verkaufen Sie während der Laufzeit über einen anderen Makler, kann eine vereinbarte Provision trotzdem fällig werden.
4. Vermarkten und besichtigen
Gute Fotos, ein Grundriss und eine ehrliche Beschreibung bringen die richtigen Interessenten. Vor der Besichtigung klärt der Makler, ob der Interessent finanzieren kann. So besichtigen bei Ihnen weniger, aber ernsthafte Käufer. Wie lange die Vermarktung dauert, hängt vor allem davon ab, wie nah der Angebotspreis am Markt liegt.
5. Kaufanbot annehmen
Das Kaufanbot ist das schriftliche Angebot des Käufers. Mit Ihrer Annahme ist der Kaufvertrag zustande gekommen – prüfen Sie es deshalb vor der Unterschrift genau:
- Preis und mitverkauftes Inventar
- Übergabetermin, der zu Ihrem Auszug passt
- Bedingungen: Ein Finanzierungsvorbehalt ist üblich, braucht aber ein klares Enddatum
- bei Käufern aus Drittstaaten: Genehmigung der Grundverkehrsbehörde, die den Ablauf verlängert
- wer den Vertrag errichtet und die Treuhand übernimmt
6. Kaufvertrag und Treuhand
Ein Notar oder Rechtsanwalt errichtet den Kaufvertrag und verwahrt den Kaufpreis auf einem Treuhandkonto. Ihre Unterschrift muss beglaubigt werden. Parallel geschehen drei Dinge:
- Rangordnung: Auf Ihren Antrag wird die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung angemerkt. Sie sichert dem Käufer für ein Jahr den Rang.
- Lastenfreistellung: Läuft noch ein Kredit, wird er aus dem Kaufpreis abgelöst. Ihre Bank bestätigt den offenen Betrag und die Löschung des Pfandrechts. Bei Wohnkrediten seit März 2016 ist die Entschädigung für die vorzeitige Rückzahlung bei Fixzins mit 1 % des zurückgezahlten Betrags begrenzt, im letzten Jahr der Fixzinsbindung mit 0,5 %. Bei variablem Zins fällt keine an. Was sich für neue Kredite ab 2027 ändert, erklärt der Ratgeber Immobilienfinanzierung.
- Immobilienertragsteuer: Der Vertragserrichter berechnet sie selbst und führt sie aus dem Kaufpreis ab. Dafür braucht er Ihren Kaufvertrag von damals und Belege über größere Investitionen.
7. Übergabe und Auszahlung
Übergeben wird zum vereinbarten Termin, meist wenn der Kaufpreis vollständig auf dem Treuhandkonto liegt. Halten Sie Zählerstände, Schlüssel und den Zustand in einem Protokoll fest. Melden Sie Energieverträge ab und informieren Sie die Hausverwaltung. Wenn Sie ausziehen, melden Sie Ihren Wohnsitz binnen drei Tagen ab oder um.
Ist der Käufer im Grundbuch eingetragen, zahlt der Treuhänder aus: zuerst Ihre Bank, dann die Steuer, der Rest geht an Sie.
Immobilienertragsteuer: wie viel Steuer fällt beim Verkauf an?
Seit 2012 ist jeder Verkauf einer Immobilie mit Gewinn steuerpflichtig, egal wie lange Sie sie besessen haben. Der Steuersatz beträgt 30 %. Wie der Gewinn berechnet wird, hängt davon ab, wann Sie gekauft haben.
Gekauft ab 1. April 2002 (Neuvermögen). Steuerpflichtig ist der tatsächliche Gewinn: Verkaufspreis minus Kaufpreis samt Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Grundbuch, Makler, Vertrag), plus Herstellungs- und Instandsetzungsaufwand wie ein Zubau oder der Tausch aller Fenster. Laufende Instandhaltung zählt nicht. Bei vermieteten Objekten wird die bereits geltend gemachte Abschreibung abgezogen. Verkaufskosten wie Ihre Maklerprovision mindern den steuerpflichtigen Gewinn nicht.
Gekauft vor dem 1. April 2002 (Altvermögen). Hier wird pauschal gerechnet. Bei Verträgen bis 31. Dezember 2026 beträgt die Steuer 4,2 % des Verkaufspreises. Wurde das Grundstück nach 1987 in Bauland umgewidmet, sind es 18 %. Für Verträge ab 1. Jänner 2027 steigen die Sätze auf 6 % beziehungsweise 21 %. Entscheidend ist das Datum des Kaufvertrags, nicht das der Zahlung.
| Rechenbeispiel | Neuvermögen (gekauft 2016) | Altvermögen (gekauft 1995), Vertrag 2026 | Altvermögen, Vertrag 2027 |
|---|---|---|---|
| Verkaufspreis | 450.000 € | 450.000 € | 450.000 € |
| Kaufpreis samt Nebenkosten | 330.000 € | – | – |
| Herstellungs- und Instandsetzungsaufwand | 20.000 € | – | – |
| Steuerpflichtiger Gewinn | 100.000 € | pauschal | pauschal |
| Immobilienertragsteuer | 30.000 € | 18.900 € (4,2 %) | 27.000 € (6 %) |
Für Grundstücke, die nach dem 31. Dezember 2024 in Bauland umgewidmet wurden, erhöht sich der Gewinn zusätzlich um 30 %.
Wann ist der Verkauf steuerfrei?
- Hauptwohnsitz: Sie haben seit dem Kauf mindestens zwei Jahre durchgehend dort gewohnt, oder in den letzten zehn Jahren vor dem Verkauf mindestens fünf Jahre durchgehend. Zählen muss der tatsächliche Lebensmittelpunkt, nicht nur der Meldezettel. Den Hauptwohnsitz geben Sie mit dem Verkauf auf. Die Befreiung umfasst Grund bis 1.000 m².
- Selbst errichtetes Gebäude: Befreit ist das Gebäude, nicht der Grund, wenn Sie selbst gebaut haben und es in den letzten zehn Jahren nicht vermietet war.
Ist Ihr übriges Einkommen niedrig, kann der Normaltarif günstiger sein als 30 %. Diese Option wählen Sie in der Steuererklärung.
Wer zahlt was beim Verkauf?
| Posten | Wer zahlt | Richtwert |
|---|---|---|
| Energieausweis | Verkäufer | – |
| Maklerprovision | Verkäufer und Käufer, jeweils | höchstens 3 % zzgl. USt |
| Beglaubigung der eigenen Unterschrift | jede Seite für sich | nach Tarif |
| Ablöse und Löschung des Kredits | Verkäufer | offener Betrag, gegebenenfalls Entschädigung |
| Immobilienertragsteuer | Verkäufer | 30 % vom Gewinn, 4,2 % pauschal oder steuerfrei |
| Vertragserrichtung und Treuhand | meist Käufer, verhandelbar | ca. 1–3 % zzgl. USt |
| Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragung | Käufer | 3,5 % und 1,1 % |
Was gilt bei vermieteten Wohnungen und Vorsorgewohnungen?
Ein bestehender Mietvertrag endet mit dem Verkauf nicht. In der Regel übernimmt der Käufer ihn samt Kaution. Für Anleger ist das oft ein Argument, für Käufer zum Eigennutz ein Ausschlussgrund. Das bestimmt, wen Sie ansprechen.
Haben Sie beim Kauf einer Vorsorgewohnung die Vorsteuer zurückerhalten und verkaufen innerhalb von 20 Jahren ohne Umsatzsteuer, müssen Sie einen Teil davon zurückzahlen. Die Alternative ist ein Verkauf mit Umsatzsteuer. Klären Sie das mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie den Preis festlegen.
Checkliste: Unterlagen für den Verkauf
- ☐ aktueller Grundbuchauszug
- ☐ Energieausweis, höchstens zehn Jahre alt
- ☐ bei Wohnungen: Wohnungseigentumsvertrag und Nutzwertgutachten
- ☐ Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, beschlossene Sanierungen
- ☐ Stand der Rücklage, aktuelle Vorschreibung, letzte Betriebskostenabrechnung
- ☐ Pläne; bei Dachgeschoss, Zubau oder Haus: Baubewilligung und Fertigstellungsanzeige bzw. Benützungsbewilligung
- ☐ bei Vermietung: Mietvertrag, Kaution, Mietzinsliste
- ☐ für die Steuer: Ihr Kaufvertrag von damals, Belege über Umbauten, Meldezettel als Nachweis des Hauptwohnsitzes
- ☐ bei laufendem Kredit: Kreditvertrag und Kontakt zur Bank
- ☐ amtlicher Lichtbildausweis
Wie ImmoLöwin Sie beim Verkauf begleitet
Wir ermitteln einen Preis, der auf echten Vergleichswerten beruht, stellen die Unterlagen zusammen und prüfen Interessenten vor der Besichtigung auf ihre Finanzierung. Für Kaufvertrag und Treuhand arbeiten wir mit geprüften Notaren und Anwälten, die schnell arbeiten und faire Honorare verlangen. Käufer erreichen wir auf Deutsch, Russisch, Englisch und Ukrainisch. Verkauf besprechen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Immobilienverkauf in Österreich?
Die Vermarktung hängt vor allem vom Preis ab. Ab dem angenommenen Kaufanbot dauert es ohne Genehmigung für Drittstaatsangehörige meist vier bis acht Wochen, bis Sie das Geld erhalten.
Wann bekomme ich als Verkäufer das Geld?
Wenn der Käufer im Grundbuch eingetragen ist. Bis dahin liegt der Kaufpreis auf dem Treuhandkonto des Notars oder Anwalts.
Wie hoch ist die Immobilienertragsteuer?
30 % vom Gewinn. Für Immobilien, die vor dem 1. April 2002 erworben wurden, pauschal 4,2 % des Verkaufspreises, bei Verträgen ab 2027 6 %.
Wann muss ich keine Immobilienertragsteuer zahlen?
Wenn die Wohnung seit dem Kauf mindestens zwei Jahre oder in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre durchgehend Ihr Hauptwohnsitz war und Sie ihn mit dem Verkauf aufgeben.
Was ändert sich 2027 bei der Immobilienertragsteuer?
Für Altvermögen steigt die pauschale Steuer bei Kaufverträgen ab 1. Jänner 2027 von 4,2 % auf 6 % des Verkaufspreises, nach Umwidmung von 18 % auf 21 %.
Kann ich die Maklerprovision von der Steuer abziehen?
Nein. Beim Steuersatz von 30 % mindern Verkaufskosten wie die Maklerprovision den steuerpflichtigen Gewinn nicht.
Wie hoch ist die Maklerprovision für den Verkäufer?
Höchstens 3 % des Kaufpreises zuzüglich 20 % USt.
Wie lange darf ein Alleinvermittlungsauftrag laufen?
Mit Privatpersonen soll er beim Verkauf nicht länger als sechs Monate laufen. Er muss ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
Brauche ich zum Verkauf einen Energieausweis?
Ja. Er muss Interessenten vor dem Kaufanbot vorgelegt und dem Käufer binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss übergeben werden. HWB und fGEE gehören ins Inserat.
Kann ich eine Wohnung mit laufendem Kredit verkaufen?
Ja. Der Kredit wird aus dem Kaufpreis über das Treuhandkonto abgelöst und das Pfandrecht gelöscht. Bei Fixzins kann eine Entschädigung von höchstens 1 % anfallen.
Stand: September 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.