Immobilien kaufen als Ausländer in Österreich
EU-Bürger kaufen frei, Drittstaatsangehörige brauchen je nach Bundesland eine Genehmigung. Was ausländische Käufer wissen müssen.
EU- und EWR-Bürger
Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz sind österreichischen Käufern gleichgestellt und benötigen keine Genehmigung.
Drittstaatsangehörige
Käufer aus Drittstaaten benötigen in den meisten Bundesländern eine Genehmigung der Grundverkehrsbehörde — in Wien die Ausländergrunderwerbsbewilligung. Entscheidend sind Aufenthaltstitel, Nutzungszweck und das jeweilige Landesgesetz.
Kauf über eine Gesellschaft
Eine österreichische GmbH mit EU-Gesellschaftern kann den Erwerb erleichtern. Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Folgen sind vorab zu prüfen — wir arbeiten dazu mit Steuerberatern zusammen.
Finanzierung
Österreichische Banken finanzieren Ausländer grundsätzlich, verlangen aber höhere Eigenmittel (oft 40–50 %) und nachweisbares Einkommen. Wir vermitteln passende Finanzierungspartner.
So unterstützen wir
Wir prüfen die Genehmigungspflicht vor der Objektsuche, koordinieren Behörde, Notar und Bank und begleiten auf Deutsch, Russisch und Englisch bis zur Übergabe.
Kann ich ohne Aufenthaltstitel kaufen?
In manchen Bundesländern ja (z. B. als Zweitwohnsitz eingeschränkt), in Wien ist die Bewilligung ohne Aufenthaltstitel schwer zu bekommen. Wir prüfen Ihren Fall vorab kostenlos.
Gibt ein Immobilienkauf ein Aufenthaltsrecht?
Nein, der Kauf allein begründet kein Visum und keinen Aufenthaltstitel. Er kann aber Vermögensnachweis für bestimmte Titel (z. B. Niederlassungsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit) sein.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Je nach Bundesland und Fall meist vier bis zwölf Wochen zusätzlich zum normalen Kaufprozess.